Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Jahr. Diese sind bis am 31.10. des laufenden Jahres zu bezahlen.
Unselbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen Ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einreichen.
Selbstständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft müssen ihre Steuererklärung bis am 30. Juni des aktuellen Jahres einreichen.
Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Veranlagung und die definitive Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Bundessteuern des Veranlagungsjahres.