Navigieren in Zetzwil

ID und Pass

Benötigen Sie als Schweizerbürger/in eine Identitätskarte oder Reisepass?

Wo können die Ausweise beantragt werden?

Für die Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache bei den Einwohnerdiensten vom Wohnort notwendig. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht.

Für den Reisepass oder das Kombi-Angebot (ID und Pass) ist der Besuch im Ausweiszentrum Aargau (nach erfolgter Terminvereinbarung) nötig.

Via Internet: www.schweizerpass.ch oder telefonisch: 062 835 19 28

Im Ausweiszentrum Aargau wird die Identität überprüft sowie die biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst. Hier ist es nicht nötig, ein Passfoto mitzubringen.

Für alle Ausweisbeantragungen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen mit umfassender Beistandschaft durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss.

Wie lange dauert die Anfertigung?

Maximal 10 Arbeitstage ab Beantragung.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Für Identitätskarte: aktuelles Passfoto nach bundesrechtlichen Anforderungen
  • Der zu ersetzende Ausweis
  • Der Verlust eines Ausweises ist einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden)

Wie lange sind die Ausweise gültig?

Erwachsene

10 Jahre

Minderjährige

  5 Jahre

Wieviel kosten der Pass und die Identitätskarte?

 

ID

Pass

Kombiangebot

Erwachsene:

Fr.  70.–

Fr. 145.–

Fr. 158.–

Minderjährige:

Fr.  35.–

Fr.   65.–

Fr.   78.–

Was ist zu tun, wenn dringend ein Ausweis benötigt wird?

Falls der Pass innert kurzer Frist benötigt wird, muss ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser ist maximal 1 Jahr gültig und kostet Fr. 100.–.

Hier kann Ihnen das Ausweiszentrum Aargau behilflich sein. Ein provisorischer Pass wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mulhouse können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. Die USA erlauben die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt.

Was muss sonst noch beachtet werden?

  • Es werden keine Notidentitätskarten mehr ausgestellt.
  • Kinder können nicht mehr in die Pässe der Eltern eingetragen werden. Ausserdem sind Passverlängerungen nicht möglich.