Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.
Die Zinssätze für beide Vergütungszinsarten sind gleich (2021; 0.1%).
Die provisorischen Steuern sind jeweils bis am 31. Oktober des aktuellen Jahres zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 01. November ein Verzugszins von 5.1% in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.