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Zinsregelung Steuern

Vergütungszins

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.

Es werden zwei Arten Vergütungszinsen unterschieden:

  • Vergütungszins für Vorauszahlungen gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.
  • Vergütungszins für Überzahlungen wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung für alle geleisteten Zahlungen gewährt, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen). Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Die Zinssätze für beide Vergütungszinsarten sind gleich (2021; 0.1%).

Verzugszins

Die provisorischen Steuern sind jeweils bis am 31. Oktober des aktuellen Jahres zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 01. November ein Verzugszins von 5.1% in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Zinsregelung im Kanton Aargau finden Sie auf der Homepage des Departements Finanzen und Ressourcen.