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Steuern Stundung-, Ratenzahlung

Sie haben die Möglichkeit bei der Abteilung Finanzen ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Finanzen (+41 62 767 20 21).