Mahngebühren im Steuerwesen
Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung ist vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden.
Ab 1. Januar 2019 werden folgende Gebühren erhoben:
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00 (Ab Steuerjahr 2018)
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00 (Ab Steuerjahr 2018)
- Mahnung Steuer und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00 (Ab Steuerjahr 2019)
- Betreibung Steuer und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00 (Ab Steuerjahr 2019)