Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen die Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Die Benutzerdaten werden anschliessend per Post oder E-Mail geschickt. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüft werden. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
Dies kann von der Hundehalterin / dem Hundehalter entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfasst werden. Sobald das Amicus-Konto mit animundo verbunden ist, können die registrierten Hunde und die elektronische ePetCard eingesehen werden, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwaltet werden. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um das Haustier.
Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Wer bereits einen Hund besitzt, kann diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald das persönliche Amicus-Konto damit verbunden ist, können die registrierten Hunde eingesehen werden. Ebenso kann eine Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod des Hundes gemeldet, sowie Vermisstmeldungen verwaltet werden. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen gibt es unter: www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich im Mai in Rechnung gestellt (Hundejahr: 01.05. – 30.04.). Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.00. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z. Bsp. Blindenhunde, Schweisshunde, etc.) müssen bis Mitte April die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.