StimmbürgerInnen können durch die Einreichung eines Initiativbegehrens die Behandlung eines Gegenstandes an der Gemeindeversammlung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, benötigt es die Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigten von Zetzwil.
Initiativbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.