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Gemeindeversammlungen

Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde Zetzwil untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Die wichtigsten Aufgaben sind

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Sie findet ebenfalls zweimal pro Jahr im Nachgang zur Einwohnergemeindeversammlung statt.

Die wichtigsten Aufgaben sind

  • Festlegung des Voranschlages (Budget)
  • Genehmigung der Ortsbürgerrechnung
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
  • Erteilung des Ortsbürgerrechts

Versammlungsdaten

Gemeindeversammlung

Datum

Rechnungsgemeinde

11. Juni 2026

Budgetgemeinde

12. November 2026