Die Einwohnergemeinde Zetzwil untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).
Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Sie findet ebenfalls zweimal pro Jahr im Nachgang zur Einwohnergemeindeversammlung statt.
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Gemeindeversammlung |
Datum |
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Rechnungsgemeinde |
11. Juni 2026 |
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Budgetgemeinde |
12. November 2026 |