Eine Erbbescheinigung ist eine Bestätigung darüber, welche Personen die alleinigen Erben eines bestimmten Erblassers sind. Sie wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.
Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist das Gerichtspräsidium des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person zuständig. Für Erblasser mit letztem Wohnort Zetzwil ist das Bezirksgericht Kulm zuständig.
Bezirksgericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56
Bezirksgericht Kulm