Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift oder einer Fotokopie bestätigt. Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter.
Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig, da die Unterschrift vor der Beglaubigungsperson zu leisten ist. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass). Die Kosten für die Beglaubigung betragen CHF 20.00 pro Unterschrift.
Das Originaldokument muss mitgebracht werden. Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen. Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Dokument.