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Baugesuchsverfahren

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Fragen im Zusammenhang mit einem Baugesuch oder zu allgemeinen baurechtlichen Situationen sind direkt an die Bau und Plaunung Reinach zu richten.

Eingereichte Baugesuche werden durch die Bau und Planung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Je nach Umfang wird das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Zetzwil (Wynentaler Blatt) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einsprache erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einsprachen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.

Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden.

Bei grösseren Bauvorhaben wird der Bauherrschaft empfohlen, sich frühzeitig mit der Bau und Planung Reinach in Verbindung zu setzen.

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