Die Liste säumiger Prämienzahler wurde per 1. Juli 2014 im Kanton Aargau eingeführt.
Die Liste säumiger Prämienzahler verfolgt das Ziel, die Anzahl säumiger Prämienzahler und Prämienzahlerinnen zu reduzieren und die Zahlungsmoral zu erhöhen. Durch diese Massnahmen sollen künftig weniger Verlustscheine ausgestellt werden, um somit den finanziellen Aufwand des Kantons und der Gemeinden zu vermindern.
Wenn eine versicherte Person aufgrund offener Krankenkassenprämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrieben wird, erhält die SVA als Durchführungsstelle eine Meldung vom Krankenversicherer. Die Durchführungsstelle prüft die Aufnahme und stellt der versicherten Person wie auch dem Schuldner ein Schreiben zu, in dem eine 30-tägige Nachfrist für die Zahlung der ausstehenden Beträge gesetzt und auf die Konsequenzen bei einer effektiven Aufnahme auf die Liste hingewiesen wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Aufnahme auf die Liste verfügt. Eine Kopie der Verfügung wird als Information für die Aufnahme auf der Liste säumiger Prämienzahler dem Krankenversicherer zugestellt.
Nicht auf die Liste kommen:
Folgen für Personen, die auf der Liste geführt werden
Zugang zur Liste haben die Aargauer Gemeinden für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die zugelassenen Leistungserbringer und die Durchführungsstelle.
Eine Löschung von der Liste säumiger Prämienzahler kann aus folgenden Gründen vorgenommen werden: