Der Kanton gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG).
Die antragstellenden Personen müssen bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege (KVG) versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar im Kanton Aargau haben.
Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Der Hauptversand der Codes erfolgt jeweils im September für das nächste Jahr. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.
Falls Sie keinen Code erhalten haben, können Sie direkt auf der Website www.sva-ag.ch/pv einen bestellen.
Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragsstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer (ist auf der Krankenkassenkarte ersichtlich).
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle der Wohngemeinde oder die SVA Aargau gerne bei der Antragstellung.
Die Antragsfrist für das folgende Jahr läuft am 31. Dezember ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung mehr stellen.
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Solange Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung.
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich mit dem Änderungsantrag an. Diesen finden Sie unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag.
Verbesserung oder Verschlechterungen Ihrer finanziellen Situation sowie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse melden Sie online mit dem Änderungsantrag. Diesen finden Sie unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag
Zuständig für die individuelle Prämienverbilligung ist die Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA Aargau). Diese erreichen Sie wie folgt:
062 836 82 97 oder ipv@sva-ag.ch