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SVA IPV

Der Kanton gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG).

Die antragstellenden Personen müssen bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege (KVG) versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar im Kanton Aargau haben.

Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Der Hauptversand der Codes erfolgt jeweils im September für das nächste Jahr. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.

Sie haben keinen Code erhalten?

Falls Sie keinen Code erhalten haben, können Sie direkt auf der Website www.sva-ag.ch/pv einen bestellen.

Wie stellen Sie einen Antrag?

Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragsstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer (ist auf der Krankenkassenkarte ersichtlich).

Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle der Wohngemeinde oder die SVA Aargau gerne bei der Antragstellung.

Wie lange können Sie einen Antrag stellen?

Die Antragsfrist für das folgende Jahr läuft am 31. Dezember ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung mehr stellen.

Beziehen Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen?

Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Solange Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung.

Sind Sie neu im Kanton Aargau und haben noch keine Prämienverbilligung beantragt?

Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich mit dem Änderungsantrag an. Diesen finden Sie unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag.

Wie melden Sie Veränderungen Ihrer finanziellen und persönlichen Verhältnisse?

Verbesserung oder Verschlechterungen Ihrer finanziellen Situation sowie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse melden Sie online mit dem Änderungsantrag. Diesen finden Sie unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag

Zuständig für die individuelle Prämienverbilligung ist die Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA Aargau). Diese erreichen Sie wie folgt:

062 836 82 97 oder ipv@sva-ag.ch