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Hundekontrolle

Allgemeines

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV).

An- und Abmeldung (infolge Todes des Hundes oder Besitzerwechsel)

Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes (ab dem dritten Lebensmonat) melden Sie sich unter folgender E-Mail Adresse einwohnerdienste@zetzwil.ch mit Beilage des Heimtierausweises oder Sie kommen damit direkt bei uns am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Beim Zuzug müssen Sie Ihren Hund innert 10 Tagen bei uns anmelden.

Jährliche Taxe

Der Gemeindeanteil beträgt CHF 100.00, der Kantonsanteil CHF 20.00. Für die in der Zeit zwischen dem 1. November und dem 30. April taxpflichtig werdenden Hunde beträgt die Taxe CHF 60.00. Der Einzahlungsschein für die Bezahlung der Hundetaxe wird Ihnen im Mai per Post zugestellt.

AMICUS

AMICUS ist die schweizerische Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Adressdaten der Personen werden durch die Gemeinde mutiert. Die Hundehaltenden können lediglich noch ihre Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie das Todesdatum ihres Hundes selbst eintragen unter http://www.amicus.ch.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Der Kantonale Veterinärdienst führt ein zentrales Register. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial dürfen nur noch mit einer Halterberechtigung gehalten werden. Folgende Rassen, sowie deren Kreuzungen und Mischlinge, fallen unter die sog. Listenhunde:

  • (American) Bull Terrier
  • (American) Pit Bull Terrier
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Rottweiler