Die Abteilung Einwohnerdienste erteilt telefonische Auskünfte nur an Amtsstellen.
Alle anderen Adressanfragen sind schriftlich zusammen mit einem Interessensnachweis an die Einwohnerdienste zu richten. Dies kann in Form eines Briefs, per Fax oder E-Mail erfolgen.
Die Gebühr für die Adressauskunft beträgt Fr. 20.- zuzüglich Porto. Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.
Es dürfen keine Adressauskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt werden.