Ein Wegzug aus Zetzwil ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich zu melden.
Schweizer Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.