Gebührenmarken Zetzwil |
10 Stück |
17 Liter |
CHF 06.50 |
35 Liter |
CHF 12.50 |
60 Liter |
CHF 22.50 |
110 Liter |
CHF 35.00 |
Containerplomben für eine Leerung |
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Container bis 800 Liter |
CHF 30.00 |
Verkaufsstellen
Die Gebührenmarken können auf der Gemeindekanzlei und im VOLG Zetzwil bogenweise à 10 Stück bezogen werden. Im Volg sind zudem auch einzelne Gebührenmarken erhältlich.
Die Kehrichtabfuhr findet jeweils am Montag ab 07.00 Uhr statt.
Rechnungsstellung jeweils jährlich:
Pro Haushalt und Jahr |
CHF 60.00 |
Pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb und Jahr (Stichtag jeweils 01.01.) |
CHF 90.00 |
Mittwoch (Sommerzeit) |
16.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch (Winterzeit) |
15.00 - 17.00 Uhr |
Samstag |
09.00 - 12.00 Uhr |
Alteisen: Plastik und Holzteile sind vom Altmetall zu trennen.
Weissblech/Alufolien: Büchsen gewaschen, ohne Papieretiketten und zusammengedrückt anliefern. Bitte keine beschichteten Kunststoffe und Papiere.
Nach Farben getrennt, gereinigt, ohne Korken, Plastikteile und Metalldeckel.
Bauschutt (kleinere Mengen, kein Aushub/Humus, keine Sonderabfälle)
1. Klasse: Wiederverwertbare Steine, Mauerbruch, Sand, Ziegel usw.
3. Klasse: Wischmaterial, Aufräumete, Asche, Fensterglas, Gips, usw.
Das Altpapier ist in die entsprechende Mulde zu deponieren.
Nur sauberer Karton ohne Schnüre, nicht beschichtet oder plastifiziert (keine Milchtüten, Waschmitteltrommeln und dergleichen).
Motorenöl und Speiseöl in dafür separat vorgesehenen Fässern.
Die Grüngutabfuhren finden jeweils am Dienstag, ab 07.00 Uhr statt.
Jan. |
Feb. |
März |
April |
Mai |
Juni |
Juli |
Aug. |
Sept. |
Okt. |
Nov. |
Dez. |
09. |
06. |
12. |
09. |
14. |
11. |
09. |
06. |
03. |
01. |
12. |
10. |
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27. |
26. |
23. |
28. |
25. |
23. |
20. |
17. |
15. |
26. |
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30. |
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29. |
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Die kompostierbaren Abfälle sind in offiziell zugelassenen Containern bereitzustellen. Die Grüngut-Jahresvignetten können gegen die Gebühr von CHF 100.00 (140-L-Container) und CHF 160.00 (240-L-Container) im Volg Zetzwil oder bei der Abteilung Finanzen bezogen werden.
4 Mal jährlich (2 Mal im Frühjahr, 2 Mal im Herbst) wird von der Gemeinde Zetzwil ein Häckseldienst angeboten. Nach telefonischer Anmeldung wird das bereitgestellte, kompostierbare Material bei Ihnen zu Hause gehäckselt. Diese Dienstleistung ist grundsätzlich kostenlos. Bei grösseren Mengen ab einer Einsatzdauer von mehr als 10 Minuten werden die Aufwendungen in Rechnung gestellt. Das Häckselgut wird nicht mitgenommen. Es kann im eigenen Garten kompostiert oder als Abdeckmaterial verwendet werden.
Das Material ist am Morgen ab 08.00 Uhr des betreffenden Tages lose entlang der öffentlichen Strasse bzw. bei der Hauszufahrt zu deponieren. Eine Zufahrt mit Traktor und Häcksler muss gewährleistet sein. Für das gehäckselte Material ist ein Behälter und/oder eine Plastikunterlage bereitzustellen. Zum Häckseln eignen sich Sträucher- und Baumschnitt, mit den dicken Enden auf der gleichen Seite. Holz mit mehr als 15 Zentimeter Durchmesser kann nicht gehäckselt werden.
Damit rationell vorgegangen werden kann, ist eine telefonische Anmeldung an die Gemeindekanzlei (Tel. 062 767 20 20) erforderlich. Anmeldeschluss ist jeweils am Mittwoch vor dem Häckseltag um 11.30 Uhr.
Jan. |
Feb. |
März |
April |
Mai |
Juni |
Juli |
Aug. |
Sept. |
Okt. |
Nov. |
Dez. |
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01. |
12. |
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04. |
15. |
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Gemäss Polizeireglement ist in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten (§ 52 Abs. 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer, V EG UWR).
Für die Altkleidersammlung befinden sich beim Bahnhof und bei der Liegenschaft Hauptstrasse 403 ein Sammelcontainer.
Das Altpapier kann in den entsprechenden Mulden beim Entsorgungsplatz deponiert werden.
Kläranlage Oberwynental, im Moos, 5734 Reinach. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr.
An exponierten Stellen sind in der ganzen Gemeinde Robidog-Hundekotbehälter aufgestellt. Exkremente sind in speziell dafür geeigneten Säcklein und verknotet in die Abfallbehälter zu geben.
Handel, Grossverteiler, Verkaufsgeschäfte
Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Verdünner, Klebstoffe, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Lösungsmittel, Fotochemikalien, Batterien, Geräte mit eingebauten Batterien, Leuchtstoffröhren, Entladungs- und Energiesparlampen sind wenn möglich an die ursprünglichen Verkaufsstellen und Fachgeschäfte zurückzubringen.
Die Drogerien betreiben eine öffentliche Annahmestelle für Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen bis zu 5 kg: Farben, Lacke, Klebstoffe, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Gifte, Säuren, Laugen, weitere Chemikalien, Altmedikamente aus Selbstmedikation (frei käufliche), Thermometer und andere Geräte mit Quecksilber.
Die Apotheken nehmen ebenfalls sämtliche Altmedikamente und Thermometer entgegen.
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie sind gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte einem Händler, Hersteller, Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Weil das Recycling durch vorgezogener Recyclinggebühren finanziert wird, können folgende Geräte der Verkaufsstellen kostenlos - auch ohne Neukauf - zurückgegeben werden: Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte wie Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassensysteme, Telefonapparate, Handys, Kopierer, FAX sowie Zubehör, Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör, aber auch Haushaltgeräte wie Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen sowie deren Zubehör.