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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat der Kanton Aargau die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" erhöht.

Per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. 
Merkblatt für die Gefahrenstufe 5 [pdf, 698 KB]

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