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Für die Benützung der Mehrzweckhalle und die dem Turnbetrieb dienenden zusätzlichen Räume gilt folgende Prioritätsfolge:
- Schulturnen
- Oeffentliche Veranstaltungen der Gemeinde
- Regulärer Uebungsbetrieb der Vereine und deren Riegen
- Andere Organisationen mit turnerischer oder
sportlicher Betätigung.
- Veranstaltungen mit besonderer Bewilligung
Benützungsgesuche sind rechtzeitig und in schriftlicher Form einzureichenan den Gemeinderat mit dem Formular:
Gesuch zur Benützung von Gemeindeanlagen |