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Abfall- und Entsorgungswesen
1. Kehrichtgebühren
| Gebührenmarken Zetzwil |
Stückpreis |
| 35 Liter |
Fr. 2.00 |
| 60 Liter |
Fr. 3.50 |
| 110 Liter |
Fr. 5.50 |
| Containerplomben für eine Leerung |
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| Container bis 800 Liter |
Fr. 45.00 |
Verkaufsstellen
Die Gebührenmarken werden im VOLG Zetzwil verkauft. Auf der Gemeindeverwaltung sind Gebührenmarken im Bündel zu mindestens 10 Stück und Containerplomben erhältlich.
2. Grundgebühr (Entsorgungspauschale)
Rechnungsstellung jeweils halbjährlich, zusammen mit den Wasserrechnungen:
Pro Haushalt und Jahr
(Fr. 5.-- pro Monat) |
Fr. 60.00 |
Pro Einzelhaushalt und Jahr
(Fr. 2.50 pro Monat) |
Fr. 30.00 |
Pro Gewerbebetrieb und Jahr
(Fr. 7.50 pro Monat) |
Fr. 90.00 |
3. Entsorgungsplatz Birrwilerstrasse / Annahmezeiten
| Annahmezeiten |
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| Mittwoch (Sommerzeit) |
16.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch (Winterzeit) |
15.00 - 17.00 Uhr |
| Samstag |
09.00 - 12.00 Uhr |
| Altmetall |
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| Alteisen (Grossmulde): |
Plastik und Holzteile sind vom Altmetall zu trennen. |
| Weissblech/Alufolien: |
Büchsen gewaschen, ohne Papieretiketten und zusammengedrückt anliefern. Bitte keine beschichteten Kunststoffe und Papiere. |
Altglas
Nach Farben getrennt, gereinigt, ohne Korken, Plastikteile und Metalldeckel.
Bauschutt (kleinere Mengen, kein Aushub/Humus, keine Sonderabfälle)
1. Klasse: Wiederverwertbare Steine, Mauerbruch, Sand, Ziegel usw.
3. Klasse: Wischmaterial, Aufräumete, Asche, Fensterglas, Gips, usw.
Altpapier
Das Altpapier ist in die entsprechende Mulde zu deponieren.
Karton
Nur sauberen Karton ohne Schnüre, nicht beschichtet oder plastifiziert (keine Milchtüten, Waschmitteltrommeln und dergleichen).
Altöl
Motorenöl und Speiseöl in dafür separat vorgesehenen Fässern.
4. Grüngutabfuhren
Die Grüngutabfuhren finden jeweils am Dienstag, ab 08.00 Uhr statt.
| Dienstag, 12. Januar (Weihnachtsbäume werden mitgenommen) |
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| Dienstag, 23. Februar |
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| Dienstag, 09. und 23. März |
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| Dienstag, 13. und 27. April |
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| Dienstag, 11. und 25. Mai |
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| Dienstag, 08. und 22. Juni |
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| Dienstag, 06. und 20. Juli |
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| Dienstag, 03. / 17. und 31. August |
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| Dienstag, 14. und 28. September |
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| Dienstag, 12. und 26. Oktober |
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| Dienstag, 09. und 23. November |
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Dienstag, 07. Dezember
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Die kompostierbaren Abfälle sind in offiziell zugelassenen Containern bereitzustellen. Die Grüngut-Jahresvignetten können ab Mittwoch, 6. Januar 2010 gegen die Gebühr von Fr. 100.00 (140-L-Container) und Fr. 160.00 (240-L-Container) auf der Finanzverwaltung bezogen werden.
5. Häckseldienst
10 Minuten kostenlos
4 Mal jährlich (2 Mal im Frühjahr, 2 Mal im Herbst) wird von der Gemeinde Zetzwil ein Häckseldienst angeboten. Nach telefonischer Anmeldung wird das bereitgestellte, kompostierbare Material bei Ihnen zu Hause gehäckselt. Diese Dienstleistung ist grundsätzlich kostenlos. Bei grösseren Mengen ab einer Einsatzdauer von mehr als 10 Minuten werden die Aufwendungen in Rechnung gestellt. Das Häckselgut wird nicht mitgenommen. Es kann im eigenen Garten kompostiert oder als Abdeckmaterial verwendet werden.
Organisatorisches
Das Material ist am Morgen ab 08.00 Uhr des betreffenden Tages lose entlang der öffentlichen Strasse bzw. bei der Hauszufahrt zu deponieren. Eine Zufahrt mit Traktor und Häcksler muss gewährleistet sein. Für das gehäckselte Material ist ein Behälter und/oder eine Plastikunterlage bereitzustellen. Zum Häckseln eignen sich Sträucher- und Baumschnitt, mit den dicken Enden auf der gleichen Seite. Holz mit mehr als 15 Zentimeter Durchmesser kann nicht gehäckselt werden.
Anmeldung erforderlich
Damit rationell vorgegangen werden kann ist eine telefonische Anmeldung an die Gemeindekanzlei (Tel. 062 767 20 20) erforderlich. Anmeldeschluss ist jeweils am Donnerstag vor dem samstäglichen Häckseltag.
6. Abfallverbrennung im Freien
Gemäss Polizeireglement ist in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten (§ 52 Abs. 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Budnesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer, V EG UWR).
7. Altkleider
Die Samaritervereine Kulm und Gontenschwil-Zetzwil führen gemeinsam 2 Mal pro Jahr Altkleidersammlungen durch, je im Frühjahr und im Herbst. Zudem befindet sich beim Bahnhof ein Sammelcontainer.
8. Papiersammlungen
Der Gemeinderat Zetzwil hat nach Absprache mit der Schulfplege und der Lehrerschaft Zetzwil beschlossen, dass aus Sicherheitsgründen keine Papiersammlungen mehr durch die Schule durchgeführt werden.
Das Altpapier kann in den entsprechenden Mulden beim Entsorgungsplatz deponiert werden.
9. Kadaversammelstelle
Die Kadaversammelstelle (Kühlbox-Container) befindet sich beim Bauamts-Werkhof an der Hauptstrasse und ist frei zugänglich. Die Sammelstelle für tierische Abfälle ist von Fremdstoffen irgendwelcher Art frei zu halten. Insbesondere dürfen in der Kadaversammelstelle nicht entsorgt werden:
- Verpackungsmaterial wie Papier, Karton, Plastik, Schnüre, Jute, Kunstdärme usw.
- Metallteile wie Hufeisen, Ohrmarken, Nasenringe, Fleischerhaken usw.
- Kehricht (Sägemehl, Asche, Glas usw.)
- Küchenabfälle (Gemüse-, Teigwarenreste, Speiseöl, Fritieröl usw.)
- stark verfaultes Material
10. Hundekotbehälter
An exponierten Stellen sind in der ganzen Gemeinde Robidog-Hundekotbehälter aufgestellt. Exkremente sind in speziell dafür geeigneten Säcklein und verknotet in die Abfallbehälter zu geben.
11. Sonderabfälle
Handel, Grossverteiler, Verkaufsgeschäfte
Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Verdünner, Klebstoffe, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Lösungsmittel, Fotochemikalien, Batterien, Geräte mit eingebauten Batterien, Leuchtstoffröhren, Entladungs- und Energiesparlampen sind wenn möglich an die ursprünglichen Verkaufsstellen und Fachgeschäfte zurückzubringen.
Drogerien
Die Drogerien betreiben eine öffentliche Annahmestelle für Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen bis zu 5 kg: Farben, Lacke, Klebstoffe, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Gifte, Säuren, Laugen, weitere Chemikalien, Altmedikamente aus Selbstmedikation (frei käufliche), Thermometer und andere Geräte mit Quecksilber.
Apotheken
Die Apotheken nehmen ebenfalls sämtliche Altmedikamente und Thermometer entgegen.
12. Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie sind gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte einem Händler, Hersteller, Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Weil das Recycling durch vorgezogener Recyclinggebühren finanziert wird, können folgende Geräte der Verkaufsstellen kostenlos - auch ohne Neukauf - zurückgegeben werden: Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte wie Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassensysteme, Telefonapparate, Handys, Kopierer, FAX sowie Zubehör, Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör, aber auch Haushaltgeräte wie Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen sowie deren Zubehör.
Abstimmungen und Wahlen
Stimmabgabe via Internet
Stimmabgaben via Internet sind nicht möglich!
Stimmabgabe an der Urne
Abstimmungslokal Gemeindehaus
Urnenöffnungszeit
- Sonntag 08.30 - 09.30 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
- muss die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
- legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
- Bei Postaufgabe muss das Kuvert 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass die Stimm- und Wahlzettel rechtzeitig im Wahlbüro eintreffen.
- Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig!
Amtliches Publikationsorgan
Amtliche Publikationen werden im Wynentaler Blatt (erscheint Dienstag und Freitag) sowie im Anschlagkasten publiziert.
Baugesuche
Baugesuche für Neubauten, Anbauten, Umbauten, Nutzungsänderungen usw. sind zu Handen des Gemeinderates auf der Gemeindekanzlei einzureichen. Auf der Gemeindekanzlei sind die Bau- und Nutzungsordnung, der Zonenplan, das Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht sowie die nötigen Baugesuchs-Formulare erhältlich.
Brennholz
Brennholzbestellungen nimmt die Finanzverwaltung entgegen. Weitere Auskünfte erteilt auch das Forstamt.
Eheschliessung
Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung muss beim Zivilstandsamt des Wohnortes des Bräutigams oder der Braut abgegeben werden. Das Regionale Zivilstandsamt Menziken gibt gerne Auskunft über alle Formalitäten.
Geburt
Ist ein Kind zu Hause geboren worden, muss dies innert drei Tagen persönlich durch den Vater, die Hebamme oder schlussendlich durch die Mutter dem Regionalen Zivilstandsamt Menziken gemeldet werden. Mitzubringen sind das Familienbüchlein und/oder die Bescheinigung der Hebamme. Bei Geburten im Spital wird das Zivilstandsamt direkt durch das Zivilstandsamt am Ort des Spitals informiert. In diesem Fall erübrigt sich die persönliche Anmeldung.
Gemeindeversammlungen
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden zwei Mal jährlich im Gemeindesaal statt: Im Frühjahr die Rechnungs-Gemeindeversammlung, im Herbst die Budget-Gemeindeversamlung. Die Unterlagen werden jeweils mindestens 14 Tage vor der Gemeindeversammlung allen Stimmberechtigten zugestellt.
Gemeinderatssitzungen
Der Gemeinderat trifft sich in der Regel jeden zweiten Montagabend unter dem Vorsitz des Gemeindeammanns im Gemeindehaus, um die laufenden Geschäfte zu beraten. Schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderates sind bis jeweils am Freitag, 16.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei einzureichen.
Hundehaltung
Über drei Monate alte Hunde (Züchter über sechs Monate) sind taxpflichtig. Die Hundekontrollmarke ist auf der Finanzverwaltung zu beziehen. Wohnortswechsel und Verlust der Hundekontrollmarke sind ebenfalls auf der Finanzverwaltung zu melden.
Die Hundehalter werden darauf aufmerksam gemacht, dass der Hundekot aufzunehmen ist. Zur Entsorgung stehen verteilt auf das ganze Gemeindegebiet Robidog-Hundekotbehälter zur Verfügung.
Identitätskarte
Die Ausstellung der Identitätskarte dauert ca. 1 Woche. Gesuchsteller melden sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Es wird ein Passfoto neueren Datums benötigt. Alte Identitätskarten sind immer mitzubringen. Der Verlust von Identitätskarten ist persönlich bei der Kantonspolizei zu melden, wo eine Verlustanzeige ausgestellt wird. Minderjährige benötigen die Einwilligung der Eltern.
Reisepass
Die Ausstellung eines Reisepasses dauern ca. 1 Woche. Gesuchsteller melden sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Für eine Neuausstellung wird ein Passfoto neueren Datums benötigt. Alte Pässe sind immer mitzubringen. Minderjährige müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.
Todesfall
Jeder Todesfall ist von den Angehörigen innert zwei Tagen der Gemeindekanzlei zu melden. Gleichzeitig ist die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen, ausser der Tod ist im Spital eingetreten.
Wenn eine Überführung der Leiche möglichst rasch ausgeführt werden soll (z.B. übers Wochenende oder an Feiertagen), können sich die Angehörigen auch direkt an eines der folgenden Bestattungsinstitute wenden.
| Bestattungsinstitut Caminada AG, Aarau |
Tel. 062 824 25 84 |
| Allgemeines Bestattungsinstitut, Aarau |
Tel. 062 822 22 00 |
| Bestattungen Ramseier + Iseli, Lenzburg |
Tel. 062 891 05 60 |
| Bestattungen Sonnental, Menziken |
Tel. 062 772 20 20 |
Ansonsten informiert der Telefonbeantworter über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei, Tel. 062 767 20 20.
Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person organisiert zusammen mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarramt die Bestattung und Abdankung. Weitere Informationen erteilt die Gemeindekanzlei, Tel. 062 767 20 20.
Umzug
Adressänderungen sind innerhalb von 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis mit.
Wegzug
Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle unter Vorweisung der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis mit. Wehrpflichtige melden sich zusätzlich beim Sektionschef und Zivilschutzpflichtige bei der Zivilschutzstelle ab.
Zuzug
Die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben den Heimatschein oder den Heimatausweis zu hinterlegen und wenn vorhanden, das Familienbüchlein vorzuweisen. Wehrdienstpflichtige haben zudem das Dienstbüchlein mitzubringen. Ausländische Staatsangehörge haben den Reisepass und den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung vorzulegen.
Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle den Zu- und Wegzug von Mietern und Logisnehmern zu melden. |